Gewerblicher Rechtsschutz

Mit dem Begriff „Schutzrechte“ werden üblicherweise die oben genannten Rechte mit Ausnahme der Geschäftsgeheimnisse und des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes zusammengefasst. Die „gewerblichen Schutzrechte“ sind die Schutzrechte außer Urheberrecht, Recht am eigenen Bild und Namensrecht, weil diese Rechte im Ursprung privater bzw. persönlicher Natur sind.

Gewerbliche Schutzrechte
Gewerbetreibende und Firmen stehen je nach Branche und Betriebsgröße oft Streitigkeiten gegenüber. Um das Kostenrisiko zu reduzieren, ist ein gewerblicher Rechtsschutz ratsam. Der gewerbliche Rechtsschutz bietet umfassenden Schutz für den Firmeninhaber und deren Angestellte. Zudem ist hier sowohl der Private-, als auch der gewerbliche Bereich abgesichert.
Neben dem Schutz des geistigen Eigentums sind der Umgang und die Verwertung gerade mit Urheber- und Leistungsschutzrechten von erheblicher Bedeutung.

Technische gewerbliche Schutzrechte
Patente
Gebrauchsmuster
Sortenschutz (Pflanzenzüchtungen)
Halbleiterschutz bzw. Schutz von Topographien
 
Nichttechnische gewerbliche Schutzrechte
Marken (ehemals Warenzeichen)
Geografische Herkunftsangaben
Geschmacksmuster (Designs und Modelle)
Geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel)
Geschäftsgeheimnisse
Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz

nicht registrierte Rechte

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